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Wie funktioniert das Bieterverfahren?

 

Das Bieterverfahren ist keine Auktion oder Versteigerung, bei dem das höchste Gebot den verbindlichen Zuschlag erhält. Beim Bieterverfahren entscheidet ausschließlich der Verkäufer, ob er das Höchstgebot akzeptieren möchte, er ist nicht dazu verpflichtet.

Das Bieterverfahren ist zeitlich befristet. In der Regel findet eine offene Objektbesichtigung (Open-House) an dem in den Anzeigen und Exposés angegebenen Besichtigungstermin und evtl. während der Bietzeit statt (Zweit- bzw. Nachbesichtigung). Dies ist aus verschiedenen Gründen (z.B. Rück­sichtnahme auf Mieter wegen Personenzahl oder Terminabstimmung) manchmal nicht möglich. Der Makler wird dann eine Kompromisslösung finden müssen, z.B. Sammelbesichtigungen mit begrenzter Teilnehmerzahl und Besichtigungszeit.

Anschließend an die Besichtigung beginnt die begrenzte Bietzeit, während der die Bieter ihr persönliches Gebot abgeben können. Nach Beendigung der Bietzeit wird der Höchstbietende benachrichtigt, ob das Gebot vom Verkäufer angenommen wurde.
Ein vom Bieter abgegebenes Gebot ist nicht rechtsverbindlich. Weder ihm noch dem Verkäufer der Immobilie erwachsen daraus irgendwelche rechtlichen Ansprüche. Das Gebot signalisiert dem Anbieter lediglich die Bereitschaft, das Objekt zu dem Gebotspreis erwerben zu wollen.

Kaufbedingungen:
Mit der Abgabe eines Kaufangebotes für ein von Karin Strippel Immobilien angebotenes Objekt anerkennt der Bieter folgende Bedingungen:
Das Angebotsverfahren ist eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Karin Strippel Immobilien wirkt lediglich als Mittler zwischen Verkäufer und Bieter (Interessent).
Der Verkäufer behält sich die volle Entscheidungsfreiheit darüber vor, ob, an wen und zu welchen Bedingungen der Verkauf erfolgt. Die Angebote werden durch Karin Strippel Immobilien nach Ablauf der jeweils vorgenannten Frist zur Abgabe von Kaufpreisangeboten ausgewertet. Entspricht das höchste Angebot nicht den Preisvorstellungen des Verkäufers, so behält sich der Verkäufer vor, das Objekt erneut auszuschreiben, die Angebotsfrist zu verlängern oder den Verkauf auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Nach Annahme eines Kaufpreisangebotes durch den Verkäufer ist ein notarieller (Immobilien-) Kaufvertrag zu schließen. Die bei Immobilienkauf anfallenden Erwerbsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Gerichtsgebühren, Notarkosten) sind vom Käufer zu tragen. Die Höhe der für den Käufer anfallenden Maklergebühren sind dem entsprechenden Immobilienexposé zu entnehmen.
Eventuell weitere, das jeweilige Kaufobjekt betreffende Vereinbarungen (z. B. Übergabetermine usw.) sind im Vertrag mit dem Verkäufer zu regeln. Mit Abgabe eines Angebotes bestätigt der Bieter gleichzeitig, dass er sich für eine Frist von 4 Wochen ab Abgabe des Gebotes an dieses gebunden hält.

Form des Kaufangebotes:
Das schriftliche Kaufangebot ist mittels des (dem Exposé beigefügten oder bei der Besichtigung erhältlichen) Formulars bis spätestens bis zu dem (im Exposé oder im Formular angegebenen) Termin dem Anbieter per Post, Email oder Fax zuzustellen.

Hinweis: Eine Haftung des Verkäufers und der Firma Karin Strippel Immobilien für eventuelle bei Besichtigung der Objekte entstehenden Personen- und/oder Sachschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.